Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Niedersächsische Landesmedienanstalt eine*n
Mitarbeiter*in in der Buchhaltung (m/w/d), bis EG 9a TV-L
für den Einsatz in dem Bereich Haushalt und Verwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,8 Stunden.
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) ist für den privaten Rundfunk und Telemedien zuständig. Sie ist eine unabhängige Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover und beschäftigt aktuell circa 40 Mitarbeitende.
Die NLM lizenziert private Radio- und Fernsehveranstalter und beaufsichtigt deren Programme. Bei der Aufsicht überprüft die NLM vor allem die Einhaltung des Jugendschutzes und der Werbe- und Kennzeichnungsbestimmungen. Zudem beaufsichtigt die NLM Telemedien, deren Anbieter*innen in Niedersachsen wohnhaft sind oder ihren Sitz in Niedersachsen haben, vorwiegend in den Bereichen Jugendmedienschutz, journalistischer Sorgfaltspflicht, Werbung und Impressumspflicht.
Daneben fördert die NLM den Bürgerrundfunk und die Rundfunktechnik in Niedersachsen, unterstützt Projekte zur Stärkung und Vermittlung von Medienkompetenz sowie Forschungsvorhaben und vergibt jährlich den Niedersächsischen Medienpreis.
Für Fragen steht Frau Stüdemann, Tel. Nr. 0511-28477-31, zur Verfügung bzw. können schriftlich an bewerbung(at)nlm.de gesendet werden. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung der Interessen wird um einen Hinweis in den Bewerbungsunterlagen gebeten.
Der Bewerbung sind neben einem Anschreiben folgende Unterlagen beizufügen:
Die aussagekräftige Bewerbung ist bis zum 31.07.2026 (Eingang bei der NLM) per E-Mail mit dem Stichwort „Verwaltung“ an die Niedersächsische Landesmedienanstalt an bewerbung(at)nlm.de zu senden.
Um das Bewerbungsverfahren durchführen zu können, ist es notwendig, personenbezogene Daten zu speichern. Mit der Zusendung der Bewerbungsunterlagen einhergehend ist das Einverständnis, dass die Daten zu Bewerbungszwecken unter Beachtung der Datenschutzvorschriften elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
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