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Versammlung beschließt Anordnung der sofortigen Vollziehung der dctp-Zulassung

 

Hannover. Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) hat in ihrer heutigen Sondersitzung erneut beschlossen, die sofortige Vollziehung des Bescheides für die erste Sendezeitschiene vom 13.06.2013 anzuordnen. Dieser Bescheid enthält die Zulassung der dctp als Fensterprogrammanbieter nach § 31 Rundfunkstaatsvertrag (Sendezeit für unabhängige Dritte) im Hauptprogramm RTL. Diese Zulassung ist die rundfunkrechtliche Grundlage für die Programmformate „stern TV“, „SPIEGEL TV“ und „10 VOR 11“.

„Wir haben über alle Aspekte der OVG Entscheidung ergebnisoffen beraten und dabei die gebotene Interessenabwägung vorgenommen. Am Ende sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass hier insbesondere vor dem Hintergrund des Ziels der Sicherung der Meinungsvielfalt ein besonderes öffentliches Interesses an der weiteren Ausstrahlung des nach wie vor zugelassenen Drittfensterprogramms besteht und dieses Interesse dem Interesse der anderen Bewerber, auch von FOCUS TV, an einer Aussetzung des Drittfensterprograms vorgeht, “ erläutert Ortrud Wendt, Vorsitzende der Versammlung.

Die heutige Entscheidung der Versammlung wird erst mit Zustellung der schriftlich zu begründenden Vollzugsanordnung an die Beteiligten im Laufe dieser Woche Außenwirkung erlangen.

 

Bei Rückfragen:
Christian Krebs (Abteilungsleiter Recht)

Telefon: (0511) 28 477-21

E-Mail: <link>krebs@nlm.de



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