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RTL-Bericht über die Gamescom verstößt nicht gegen das Medienrecht

Hannover. RTL hat in der Sendung „Explosiv“ am 19.08.2011 über die Gamescom in Köln berichtet. Gegen diesen Beitrag ist über das Portal „www.programmbeschwerde.de“ eine Vielzahl von Beschwerden bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) eingegangen. Die Prüfung der NLM hat jetzt ergeben, dass der umstrittene Beitrag nicht gegen die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages verstößt.

Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung hat die NLM Verständnis für die Empörung, die dieser Beitrag ausgelöst hat. Die inzwischen erfolgte Entschuldigung durch RTL war ebenso richtig wie notwendig.

„Der Beitrag ist durch seine unverblümte Tendenz sicher ärgerlich, aber keinesfalls rechtswidrig. In einer freiheitlichen Medienordnung können und müssen derartige Berichte toleriert werden. Ich hoffe sehr, dass die Gamer-Szene, die ja selbst für Freiheitsrechte eintritt, dies am Ende akzeptieren kann, “ kommentiert der Direktor der NLM, Andreas Fischer.




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