Hannover, 23. April 2026. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat ein umfassendes Rechtsgutachten zur Regulierung politischer Werbung veröffentlicht. Die Studie von Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz untersucht die aktuellen Regeln im Medienstaatsvertrag (MStV) sowie in der Werbesatzung und zeigt Möglichkeiten zur Weiterentwicklung auf.
„Das Gutachten zeigt, dass das Verbot politischer Werbung im Rundfunk verfassungskonform ist, zugleich aber angesichts der veränderten Medienlandschaft auf dem Prüfstand steht“, erklärt Prof. Christian Krebs LL.M., Direktor der NLM. „Wir brauchen klare und verständliche Regeln, die Transparenz für Nutzerinnen und Nutzer schaffen und faire Bedingungen für alle Medienanbieter gewährleisten.“
Derzeit gilt: Der MStV untersagt Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art im klassischen Rundfunk sowie in rundfunkähnlichen Online-Angeboten. Für einfache Telemedien reicht hingegen eine Kennzeichnung als Werbung aus, wenn auf den Auftraggeber hingewiesen wird. Das Gutachten macht deutlich, dass diese unterschiedlichen Regeln durch die zunehmende Verschmelzung von Medien immer schwerer zu rechtfertigen sind.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Gutachten, die bestehenden Vorgaben besser auf aufeinander abzustimmen. Der Gesetzgeber hat dabei einen breiten Gestaltungsspielraum, sollte die Regelungen jedoch klarer und einheitlicher fassen. Ziel ist es, unzulässige politische Werbung wirksamer zu unterbinden und Bürger*innen vor übermäßiger Einflussnahme zu schützen.
Das Gutachten benennt zwei zentrale Reformoptionen:
Deregulierung: Politische Werbung im Rundfunk erlauben, aber klar kennzeichnen
Modifizierung („Re-Regulierung“): Den Begriff „politische Werbung“ enger fassen, wie auf EU-Ebene
Die EU hat mit der Transparenz- und Targeting-Verordnung bereits strengere Vorgaben für die Kennzeichnung politischer Werbung gemacht. Sie zwingt Deutschland jedoch nicht, das bestehende Verbot aufzuheben.
Hintergrund:
Das „Gutachten zur politischen Werbung“ untersucht im Auftrag der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), wie politische Werbung aktuell reguliert wird und welche Herausforderungen sich durch die zunehmende Medienkonvergenz ergeben.
Das vollständige Gutachten ist auf der Website der NLM abrufbar.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier als PDF zum Download.
Pressekontakt:
Annika Holzberger
Telefon: 0511 28 477 12
E-Mail: presse(at)nlm.de
