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NLM schreibt Sendezeiten für unabhängige Dritte im Programm von RTL aus

 

Hannover. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) haben bundesweite private Fernsehvollprogramme mit einem durchschnittlichen Zuschaueranteil von mehr als 10 Prozent Sendezeit für unabhängige Dritte einzuräumen.
Ein solches Fensterprogramm muss unter Wahrung der Programmautonomie des Hauptveranstalters einen zusätzlichen Beitrag zur Vielfalt in dessen Programm, insbesondere in den Bereichen Kultur, Bildung und Information leisten.
RTL ist nach Beschluss der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 10.07.2012 weiterhin verpflichtet, anderen Veranstaltern sog. Drittsendezeiten im Umfang von 180 Minuten pro Woche einzuräumen. Die NLM schreibt daher nach Erörterung mit RTL folgende Sendezeiten aus:

 

1. Sendezeitschiene:
a) Sonntag   22.15 – 23.00 Uhr: 45 Minuten
b) Dienstag   00.30 – 01.00 Uhr: 30 Minuten
c) Mittwoch  22.15 – 22.45 Uhr: 30 Minuten


2. Sendezeitschiene:
a) Montag    23.30 – 00.00 Uhr: 30 Minuten
b) Samstag  09.15 – 09.45 Uhr: 30 Minuten
c) Samstag  09.45 – 10.00 Uhr: 15 Minuten



Die Frist zur Einreichung von Zulassungsanträgen endet am 01.10.2012, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist). Die NLM wird  die Zulassungsfähigkeit der eingegangenen Anträge überprüfen und diese anschließend mit RTL mit dem Ziel erörtern, eine einvernehmliche Auswahl zu treffen. Kommt eine Einigung nicht zustande erfolgt das weitere Verfahren nach der Regelung in § 31 Abs. 4 RStV.
Vor Auswahl und Zulassung der Fensterprogrammveranstalter ist das Benehmen mit der  KEK herzustellen.

 

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