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NLM schreibt Drittsendezeiten im Programm von RTL aus

Hannover, 16. Juni 2022. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt schreibt die Sendezeiten für unabhängige Dritte im Programm RTL Television neu aus. Nach Beschluss der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 14.06.2022 ist die RTL Television GmbH verpflichtet, Sendezeit für unabhängige Dritte im Umfang von 180 Minuten pro Woche im RTL-Programm einzuräumen.

Folgende Sendezeitschienen stehen nach Erörterung mit RTL für die Zulassungsperiode vom 01.07.2023 bis 30.06.2028 zur Verfügung:

1. Sendezeitschiene:      Samstag       19:05 bis 20:15 (70 Minuten)

2. Sendezeitschiene:      Montag        23:25 bis 00:00 (35 Minuten)

3. Sendezeitschiene:      Dienstag       00:30 bis 01:15 (45 Minuten)

4. Sendezeitschiene:      Dienstag       01:15 bis 01:45 (30 Minuten)

Unabhängige Fernsehveranstalter können ihre Zulassungsanträge bis zum 05.09.2022, 12 Uhr (Ausschlussfrist), bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt einreichen. Antragsteller können sich nur auf eine der ausgeschriebenen Sendezeitschienen bewerben. Im Antrag muss deshalb deutlich gemacht werden, auf welche konkrete Sendezeitschiene sich die Bewerbung bezieht.

Die vollständige Ausschreibung der Drittsendezeiten im Programm von RTL ist unter folgendem Link auf der NLM-Website abrufbar: https://www.nlm.de/aktuell/ausschreibungen

Die Fernsehveranstalterin RTL Television GmbH ist nach § 60 Abs. 5 Satz 2 des Medienstaatsvertrags verpflichtet, Sendezeit für unabhängige Dritte einzuräumen. Drittfenster tragen zur Programmvielfalt des Fernsehangebots bei, insbesondere in den Bereichen Kultur, Bildung und Information. Der gesetzliche Auftrag zur Steigerung der Programmvielfalt durch Drittfenster ist im Medienstaatsvertrag verankert.

Pressemitteilung als PDF zum Downlaod

Pressekontakt:

Natalia Müller
Telefon: 0511 28 477 12
E-Mail: mueller(at)nlm.de

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