Hannover, 24. Oktober 2025. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat einen Fall von irreführender Werbung im Programm von CHANNEL21 auf Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beanstandet. In ihrer Sendung „Urbrunnen“ vom 13. April 2025 hatte CHANNEL21 für eine so genannte Anti-Parasiten-Kur für Menschen geworben. In der Art und Weise der Darstellung sieht die ZAK einen Verstoß gegen das Verbot von irreführender Werbung gemäß Medienstaatsvertrag.
Die NLM kritisiert, dass Zuschauende durch gesundheitsbezogene Aussagen in der Werbesendung getäuscht worden sind. So wurden z.B. pauschale und undifferenzierte Aussagen zur Ursache, zur Häufigkeit und zu den auftretenden Symptomen von Wurmerkrankungen bei Menschen getätigt. Dadurch wurden öffentlich verfügbare Informationen nicht wahrheitsgetreu wiedergegeben, um Zuschauende zum Kauf eines Produkts zu bewegen. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Medienstaatsvertrags in Verbindung mit § 8 Abs. 12 darf Werbung nicht irreführen oder den Interessen der Verbraucher*innen schaden. Gegen diesen Grundsatz hat CHANNEL21 in der Sendung vom 13. April 2025 laut Beschluss der ZAK verstoßen.
Die Veranstalterin hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Hannover Klage gegen die Beanstandung zu erheben.
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