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NLM beanstandet Schleichwerbung bei „radio leinehertz 106.5“


Hannover. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat für einen Fall von Schleichwerbung im Programm des nichtkommerziellen Bürgerradios für die Region Hannover „radio leinehertz 106.5“ eine Beanstandung ausgesprochen.

Am 28.04.2015 wurde im Rahmen des inzwischen eingestellten Programmelementes „Firma des Tages“ ein Telefoninterview mit dem Geschäftsführer einer Tischlerei aus Garbsen gesendet. In diesem Gespräch wurde das Unternehmen nach Auffassung der NLM zu werblich dargestellt. Der Moderator der Sendung beschrieb die Produkte des Unternehmens u. a. mit Begriffen wie „einzigartig“, „zeitlos“ und „ganz speziell“.

Die für das Programm verantwortliche 106,5 Rundfunkgesellschaft gGmbH  hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Hannover Klage zu erheben.

 

 

 

                                                           NLM Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Uta Spies

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