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Neuer YouTube Kanal medien.recht.einfach: Zweites Video abrufbar

Hannover, 4. Oktober. Auf ihrem neuen YouTube-Kanal „medien.recht.einfach“ informiert die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) seit Anfang September regelmäßig über medienrechtliche Themen. Nun ist das zweite Video zum Thema "Brauche ich als Streamer*in eine Rundfunkzulassung?"unter folgendem Link abrufbar: https://www.youtube.com/channel/UC3smiv880KrbmleQ5EKtmvQ

Im zweiten Video geht es um die Frage, ob und in welchen Fällen Streamer*innen von Livestreams im Internet eine Rundfunkzulassung brauchen. Weitere Themen, die auf dem Kanal aufgegriffen werden, sind beispielsweise: Warum gibt es in Deutschland ein duales Rundfunksystem? Wofür sind Landesmedienanstalten zuständig? Wie kennzeichne ich als Content Creator*in Werbung in den sozialen Medien richtig?

Prof. Christian Krebs, Direktor der NLM, sagt zum Launch des Kanals: „Die Medienwelt und damit auch das Medienrecht werden immer komplexer. Immer mehr Menschen veröffentlichen im Internet und in den sozialen Medien journalistische und werbliche Inhalte. Damit sind sie in der Praxis mit medienrechtlichen Fragen konfrontiert, z.B. welche Infos gehören in ein Impressum oder wie muss ich Werbung auf Instagram kennzeichnen. Mit unserem neuen YouTube-Format möchten wir in kurzen Videos Themen rund ums Medienrecht möglichst einfach und verständlich erklären und praxisnahe Tipps geben.“

Der YouTube-Kanal der Niedersächsischen Landesmedienanstalt richtet sich insbesondere an junge Medienschaffende und Content Creator*innen sowie alle, die mehr über das Medienrecht in Deutschland erfahren möchten. 

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