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7 Bewerber für die "Sendezeit für unabhängige Dritte" im Programm von RTL

Hannover.  Nach dem Rundfunkstaatsvertrag haben bundesweite Sender mit einem durchschnittlichen Zuschaueranteil von mehr als 10 Prozent Sendezeiten an Dritte, die von diesen Fernsehveranstaltern unabhängig sind, abzugeben. Ein solches Fensterprogramm muss unter Wahrung der Programmautonomie des Hauptveranstalters einen zusätzlichen Beitrag zur Vielfalt in dessen Programm, insbesondere in den Bereichen Kultur, Bildung und Information, leisten. RTL ist danach verpflichtet, anderen Veranstaltern sog. Drittsendezeiten im Umfang von 180 Minuten einzuräumen. Auf die entsprechende Ausschreibung der „Sendezeiten für unabhängig Dritte“ im Programm von RTL haben sich insgesamt 7 Antragsteller bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt  (NLM) um folgende Sendezeitschienen beworben:

 

1. Sendezeitschiene

 

a)   Sonntag, zwischen 22:15 und 23:00 Uhr: 45 Minuten;
b)   Montag, zwischen 00:30 und 00:45 Uhr: 15 Minuten;
      (Nacht von Sonntag auf Montag)
c)   Dienstag, zwischen 00:30 und 01:00 Uhr: 30 Minuten;
      (Nacht von Montag auf Dienstag)
d)   Mittwoch, zwischen 22:15 und 22:45 Uhr: 30 Minuten.

 

2. Sendezeitschiene

a)   Montag, zwischen 23:30 und 00:00 Uhr: 30 Minuten
b)   Montag, zwischen 00:45 und 01:15 Uhr: 30 Minuten;
       (Nacht von Sonntag auf Montag)

 

Bis zum 25.01.2008, 12:00 Uhr (Ende der Bewerbungsfrist) haben folgende Bewerber um die
1. Sendezeitschiene (120 Min. wöchentlich) ihre Anträge bei der NLM vorgelegt:

1. dctp Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm mbH, Düsseldorf
2. UWP – Produktions GmbH, Hamburg

 

Um die 2. Sendezeitschiene (60 Min. wöchentlich) bewerben sich folgende  Antragsteller:

 

1.  AZ MEDIA TV GmbH, Hannover
2.  Die Formatschmiede GmbH & Co. KG, Mainz
3.  Janina Barchmann, Bremen
4.  Broadview TV GmbH, Köln
5.  META productions – Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH,   
     Berlin

 

Die NLM wird die Zulassungsfähigkeit der eingegangenen Anträge überprüfen und diese anschließend mit RTL erörtern, um eine einvernehmliche Lösung zu treffen (§ 31 Abs. 4 RStV). Sollte hierbei keine einvernehmliche Lösung zustande kommen, wählt die NLM denjenigen Bewerber - pro Sendezeitschiene - aus, dessen Programm den größtmöglichen Beitrag zur Vielfalt im Programm des Hauptveranstalters RTL erwarten lässt und erteilt ihm die Zulassung. Vor Auswahl und Zulassung der Fensterprogrammveranstalter ist das Benehmen mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration (KEK) herzustellen.

 

 

NLM – Presse -und Öffentlichkeitsarbeit: Uta Spies

 

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