Jugendschutz

Nicht alle Medieninhalte sind für Kinder und Jugendliche geeignet. Was verboten und was erlaubt ist, und wo Anbieter und Eltern Vorsorge treffen müssen, damit Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu nicht geeigneten Inhalten haben, regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vom 1. April 2003, ergänzt durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002.

 

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag unterscheidet in unzulässige, jugendgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Medieninhalte.