Kabelbelegung
Die NLM legt im Fernsehbereich die Kabelrangfolge fest. Wenn es zu viele Programme gibt, die in das Kabelnetz Niedersachsens eingespeist werden möchten, müssen zunächst die gesetzlich bestimmten und die ortsüblichen Programme berücksichtigt werden. Des weiteren ist der Beitrag eines Programmes zur Vielfalt im Kabelangebot entscheidend. Die Kabelrangfolge wird in der Regel im jährlichen Rhythmus neu entschieden.
Die NLM legt im Fernsehbereich die Kabelrangfolge fest. Bei nicht ausreichender Zahl von Kabelplätzen werden zunächst die gesetzlich bestimmten und die ortsüblichen Programme berücksichtigt. Unter den weiteren Fernsehprogrammen wird nach der Maßgabe entschieden, welchen Beitrag das jeweilige Fernsehprogramm zur Vielfalt des Kabelangebots leistet. Hierbei sind regionale und länderübergreifende Informations- bedürfnisse zu berücksichtigen. Des Weiteren müssen auch Mediendienste angemessen vertreten sein. Die Kabelrangfolge wird in der Regel im jährlichen Rhythmus neu entschieden.
Die Belegung in den einzelnen niedersächsischen Kabelnetzen kann aber dadurch variieren, dass unterschiedliche gesetzlich bestimmte und ortsübliche Programme zu berücksichtigen sind.
Im Gegensatz zum Fernsehbereich gibt es bei der Kabelbelegung im Hörfunk - noch - keine Mangelsituation (d.h. zu wenig Kabelkanäle bei zu vielen Programmen). Insofern legt die NLM hier keine Rangfolge der Kabelnetzbelegung fest.

