Prüfverfahren
Für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zuständig.
Aufgaben der KJM:
- Programmbeobachtung
- Prüfung und Bewertung möglicher Verstöße
- Festlegung von Sendezeitgrenzen
- Indizierungsanträge
- Anerkennung der Freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen
Der JMStV folgt dem Leitprinzip der "regulierten Selbstregulierung“ mit dem Ziel, die Eigenverantwortung der Rundfunk- und Internetanbieter zu stärken. So sollen z.B. im Fernsehen problematische Inhalte bereits im Vorfeld der Ausstrahlung sog. Selbstkontrolleinrichtungen (hier: Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen/FSF) vorgelegt werden. Diese Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle müssen von der Kommission für Jugendmedienschutz anerkannt werden.

