Prüfverfahren

Für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zuständig.

Aufgaben der KJM:  

  • Programmbeobachtung
  • Prüfung und Bewertung möglicher Verstöße
  • Festlegung von Sendezeitgrenzen
  • Indizierungsanträge
  • Anerkennung der Freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen

Der JMStV folgt dem Leitprinzip der "regulierten Selbstregulierung“ mit dem Ziel, die Eigen­verantwortung der Rundfunk- und Internetanbieter zu stärken. So sollen z.B. im Fernsehen problematische Inhalte bereits im Vorfeld der Ausstrahlung sog. Selbstkontrolleinrichtungen (hier: Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen/FSF) vorgelegt werden. Diese Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle müssen von der Kommission für Jugendmedienschutz anerkannt wer­den.